Neujahrswünsche – mit welcher Deadline?

Liebe Leserinnen und Leser,

wir hoffen, dass Sie sanft im Jahr 2024 gelandet sind, und wünschen Ihnen für das neue Jahr gute Gesundheit, viele schöne Momente und einfach nur das Beste!

Wie es sich gehört, starten auch wir mit guten Wünschen zum Jahresbeginn. Sicher sind wir mit diesen nicht die Ersten in Ihrem Umfeld. Ziemlich sicher werden wir aber auch nicht die Letzten sein.

Silvester Bild

Wann ist denn eigentlich Schluss mit Neujahrswünschen – selbst wenn sie noch so nett gemeint sind?

Einige Worte zum neuen Jahr gehören nicht nur zum guten Ton, sondern schaffen auch ein positives Klima und sind wohltuender Begleiter im Rahmen eines gelungenen Jahresbeginns. Die Liste der Empfängerinnen und Empfänger von Neujahrswünschen ist lang: Nachbarinnen und Nachbarn, Freundinnen und Freunde, Bekannte, Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden und so weiter bekommen alle Jahre wieder „Ein frohes neues Jahr!“ zu hören.

Laut unterschiedlichsten Benimmratgebern ist dies auch richtig so – Neujahrswünsche sind wichtig! Grundsätzlich gilt: Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Doch wann ist genug? Einen offiziellen Stichtag für die letzten Neujahrswünsche im neuen Jahr gibt es nicht. Es wird in diversen Regelkatalogen lediglich erwähnt, Neujahrswünsche müssten stets passend überbracht werden. Was aber bedeutet „passend“ – bezogen auf den Zeitrahmen?

Unsere Recherchen haben ergeben, dass es offenbar allgemein üblich ist, Neujahrswünsche in den ersten rund zehn Januartagen zu überbringen. Ausnahmen bilden hier Wünsche für Personen, mit denen Sie in engerer geschäftlicher oder privater Beziehung stehen. Wenn Ihre erste Begegnung im neuen Jahr mit solchen Personen nach den erwähnten rund zehn Tagen erfolgt, können Sie Ihre Wünsche trotzdem problemlos auch bis Ende Januar oder sogar noch später anbringen. Weniger gute Bekannte aber sollten Sie mit späten Neujahrswünschen eher verschonen.

Im Wesentlichen kommt es beim angemessenen Zeitrahmen für Neujahrswünsche also darauf an, in welcher Beziehung Sie zu Ihrem Gegenüber stehen. Überbringen Sie einer Person, zu der Sie in geschäftlicher Beziehung stehen, Ihre Neujahrswünsche spät, sollte eine Formulierung gewählt werden, die Ihre Neujahrswünsche einleitet: Begrüßen Sie einen Geschäftspartner oder eine Kundin also zum Beispiel mit „Das neue Jahr hat zwar schon lange begonnen, aber ich hoffe, es ist für einen Neujahrswunsch nicht zu spät.“ Oder ganz einfach ohne direkten und konkreten Neujahrswunsch: „Ich hoffe, Sie sind gut ins neue Jahr gestartet.“

Generell schreiben der Knigge oder andere Benimmregeln also nicht vor, wann Sie Neujahrswünsche überbringen sollten. Sie analysieren am besten die Beziehung zu einer Person, um die richtige Deadline für Ihre Wünsche einzuhalten. Und zum Glück braucht es ja nicht immer umfassende Analysen – das Bauchgefühl ist meist ein ebenso guter Indikator.

In diesem Sinne nochmals ein gutes neues Jahr – am 2. Januar gehen wir ja laut unseren Analysen sicher kein Risiko ein.

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Tamara Weßel
Operative Geschäftsleitung
Tamara Weßel Operative Geschäftsleitung Apostroph Germany

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